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Maschinen • Anlagen • Krankomponenten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Dohmen Maschinen- Anlagen und Krankomponenten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Unsere Leistungen im Bereich Maschinenbau, CAD-Konstruktion und Fertigung erfolgen ausschließlich auf dieser Basis.

Wir sind berechtigt, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlichen Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.

§ 3 Preise und Zahlung

Preise gelten ab Werk zzgl. gesetzlicher MwSt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Komponenten und Konstruktionsunterlagen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 5 Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

§ 6 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Nümbrecht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das für Nümbrecht zuständige Amtsgericht Gummersbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.