Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Dohmen Maschinen- Anlagen und Krankomponenten.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Unsere Leistungen im Bereich Maschinenbau, CAD-Konstruktion und Fertigung erfolgen ausschließlich auf dieser Basis.
Wir sind berechtigt, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlichen Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
Preise gelten ab Werk zzgl. gesetzlicher MwSt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Komponenten und Konstruktionsunterlagen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 5 Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
§ 6 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Nümbrecht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das für Nümbrecht zuständige Amtsgericht Gummersbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.